8.9.2020

Druckimprägniertes Holz

Imprägniertes Schnittholz bedeutet in diesem Zusammenhang rechteckiges Schnittholz, dass allseitig gehobelt oder Sägerau ist. Auch verschiedene in Form gehobelte Produkte sind erhältlich.

In Finnland ist druckimprägniertes Schnittholz Kieferschnittholz, das mit einem Kupferverbindungen enthaltendem Imprägnierungsmittel imprägniert ist (C-Imprägnierung), und in die Klassen A und AB sortiert wird. Eine Farbalternative für traditionelles Grün ist Braun, das dadurch entsteht, dass in das Imprägnierungsmittel Farbpigmente gemischt werden.

Klassifizierung von Druckimprägniertem Schnittholz

  • Klasse A, Stärke des Schnittholzes => 48 mm:  Strukturen mit Boden- oder Wasserberührung
  • Klasse AB, Stärke des Schnittholzes =< 48 mm:  Strukturen über Bodenhöhe

Die üblichsten Querschnittmaße und zulässigen Maßabweichungen für druckimprägniertes Holz sind im Anhang angegeben. Die Maße sind Nennmaße von Schnittholz mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 20%. Die üblichsten Längen des druckimprägnierten Schnittholzes betragen zwischen 2,7 und 5,4 m mit einer Abstufung von je 300 mm.

Als Halterungen für imprägniertes Holz dürfen bei allen tragenden und aus der Sicht der Personensicherheit bedeutenden Konstruktionen (z.B. Treppen und Geländer) nur solche aus rostfreiem Stahl verwendet werden. Bei anderen Konstruktionen möglicherweise verwendeten feuerverzinkten Produkten muss die Zinkschicht wenigstens 90 Mikrometer stark sein.

Druckimprägniertes Holz wird als Sonderabfall klassifiziert. Daher muss druckimprägniertes Holz, das nicht mehr verwendet wird, und die bei der Bearbeitung von druckimprägniertem Holz anfallenden Abfälle an eine Abfallentsorgungseinrichtung oder einen Holzhändler geliefert werden.