31.8.2020

Legalität des Holzes

Finnische Forstwirtschaftsunternehmen verwenden für ihre Produktion nur aus legalen Quellen stammendes Holz. Die Unternehmen kennen die Herkunft des Holzes. Diese Kenntnis der Herkunft des Rohstoffs ist eine Grundvoraussetzung der nachhaltigen Nutzung der Wälder.

Die EU hat im Jahre 2003 einen Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und Handels mit Holz verabschiedet. Der Aktionsplan trägt den Namen FLEGT (Forest Law Enforcement, Governance and Trade) und enthält u.a. freiwillige Partnerschaftsabkommen, die verhindern sollen, dass aus Partnerländern illegales Holz in die EU importiert wird. Gemäß der FLEGT-Verordnung der EU (2005) wird die Legalität des Holzes auf der Grundlage der für Forstmanagement, Holzeinschlag und Holzhandel geltenden Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Holz geschlagen wird, definiert. Gemäß den Anforderungen für legal erworbenen Holzrohstoff, muss dieser von einer Rechtsperson, die von Rechts wegen befugt ist im fraglichen Gebiet Holz zu schlagen, erworben werden. Darüber hinaus muss das Holz aus einem Gebiet stammen, wo der Holzeinschlag und die Bewirtschaftung des Waldes der lokalen Forst- und Umweltgesetzgebung entspricht.

 Das Ziel der Verordnung über weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit dem FLEGT-Aktionsplan ist, Handel mit illegalem Holz und daraus hergestellten Produkten zu verhindern. Personen, die Holz oder Holzprodukte in die EU importieren, müssen die Legalität der Herkunft des Holzes nachweisen können. Wiederverkäufer von Holz sind verpflichtet die Unterlagen darüber, von wem sie das Holz erworben haben und an wen sie es verkauft haben, aufzubewahren.