8.9.2020

Zulässige Maßabweichungen

Die größten zulässigen Maßabweichungen vom Nennmaß für Schnittholz sind in den Folgenden Tabellen angegeben:

Die größten zulässigen Maßabweichungen für Sägeraues Schnittholz

Dimension

Maßabweichung

Stärke und Breite ≤ 100 mm

- 1,0 … + 3,0 mm

Stärke und Breite ≥ 100 mm

- 2,0 … + 4,0 mm

Länge, wenn nach Länge sortiert

- 25 … + 50 mm

Länge, wenn auf Maß geschnitten

± 2,0 mm

Die größten zulässigen Maßabweichungen für zugeschnittenes Holz

Dimension

Maßabweichung

Stärke und Breite ≤ 100 mm

± 1,0 mm

Stärke und Breite ≥ 100 mm

± 1,5 mm

Länge, wenn nach Länge sortiert

- 25 … + 50 mm

Länge, wenn auf Maß geschnitten

± 2,0 mm

Die größten zulässigen Maßabweichungen für gehobeltes Schnittholz

Dimension

Maßabweichung

Stärke ≤ 20 mm

± 0,5 mm

Stärke ≥ 20 mm (1)

± 1,0 mm

Breite ≤ 100 mm

± 1,0 mm

Breite ≥ 100 mm

± 1,5 mm

Länge, wenn nach Länge sortiert

- 25 … + 50 mm

Länge, wenn auf Maß geschnitten

± 2,0 mm

(1) Für Bodenbretter ist die zulässige Maßabweichung der Breite immer ± 0,5 mm

Der Durchschnitt der tatsächlichen Stärke und Breite einer Schnittholzlieferung darf jedoch nicht unter dem Nennmaß liegen. In der Klasse VII werden größere Maßabweichungen zugelassen, als oben angegeben ist.